Wichtige Hinweise für Mandanten und Geschäftsfreunde

Liebe Mandanten,
Liebe Geschäftsfreunde,

die Ausgangsbeschränkungen in Bayern haben etwas auf sich warten lassen; nun sind sie da!
 Bitte beachten Sie Folgendes:

1. Home-Office

Alle 35 Mitarbeiter haben schon seit geraumer Zeit ihren Heimarbeitsplatz und sind bis auf weiteres für Sie zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar.
Erreichbar per E-Mail, per Fax und auch per Telefon; alle Mitarbeiter haben ihre Rufumleitung aktiviert.
Nur in Ausnahmefällen werden einzelne Mitarbeiter in der Kanzlei arbeiten.

2. Öffnungszeiten in der Kanzlei

Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 9-12 Uhr besetzt.
Unterlagen können Sie in dieser Zeit vor der Glastüre ablegen; diese werden unverzüglich entgegengenommen.
Möchten Sie Unterlagen abholen, bitte vorher per Mail anfordern.

3. Erstellung der Lohnbuchhaltungen

Das gesamte Kanzleiteam befasst sich bereits seit Montag mit den Themen Kurzarbeitergeld etc. Stellen Sie Ihre Fragen per Mail oder gerne auch telefonisch.
Reichen Sie bitte die Unterlagen am besten per Fax oder Mail ein.

4. Erstellung der Finanzbuchhaltungen
  • Digitale Buchhaltungen/simple-office-Mandanten

Bitte laden Sie wie gewohnt Ihre Belege und Unterlagen hoch; die Mitarbeiter werden wie bisher die Arbeiten weiter durchführen.

  • Ordner-Buchhaltungen

Bitte geben Sie diese ebenfalls wie gewohnt in der Zeit von 9-12 Uhr vor der Glastüre ab.

5. Jahresabschlussarbeiten/Steuererklärungen

Die Mitarbeiter werden weiterhin die Arbeiten durchführen; bitte ggf. angeforderten Unterlagen einreichen.

6. Fragen zu Stundungs- Herabsetzungsanträgen, Antrag auf Soforthilfe, Kurzarbeitergeld, Lohnfortzahlung, finanzielle Unterstützungsangebote (Darlehen, Bürgschaften)

Das gesamte Team und ich unterstützen Sie so gut es geht; stellen Sie Ihre Anfragen per Mail, Fax oder auch telefonisch.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es nicht unbedingt von Vorteil ist, wenn Unternehmer gewisse Anträge selbst stellen.
„Bitte beachten Sie unbedingt: viele Unterstützungsprogramme werden nur gewährt, wenn (Aktuelle Buchhaltung/Jahresabschluss und meist auch Planungsrechnungen) für den Zeitraum in der Krise und nach der Krise vorliegen – wir alle sollten uns darauf einstellen!

7. Post an Sie

Diese werden wir so gut es geht überwiegend per E-Mail an Sie versenden; ansonsten per Post.

Mich persönlich erreichen Sie unter s.penka@penka-stb.de; schreiben Sie mir und ich melde mich so schnell es geht oder rufen Sie wie gewohnt an.

Bleiben Sie gesund – gemeinsam bewältigen wir diese Krise!

Herzliche Grüße,
Stefan Penka
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht