Fachberatung internationales Steuerrecht

  • Beratungsschwerpunkte Grenzüberschreitende Besteuerung / Internationales Steuerrecht:
  • Steuerliche Beratung für inländische Unternehmen, die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind
  • Rechtsformwahl (Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft)
  • Internationale Betriebsstättengestaltung (z. B. Begründung von ausländischen Betriebsstätten, steuerliche Ergebnisordnung, Bauausführungen und Montagen)
  • Beratung in Fragen des Außensteuerrechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen mit internationalen Sachverhalten
  • Beratung hinsichtlich Verrechnungspreisen und Dokumentationspflichten
  • Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Arbeitnehmer mit inländischen und ausländischen Einkünften
  • Steuerliche Beratung und Betreuung von ausländischen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochterunternehmen haben
  • Digitale tagesaktuelle Finanzbuchführung und Controlling mit Forderungs- und Verbindlichkeitenmanagement