Skip to content
Steuerberater Stefan Penka Steuerberater Stefan Penka Regensburg Logo Steuerberater Stefan Penka Regensburg Logo
  • Fachgebiete
    • Beratung in der Coronakrise
    • Steuerberatung
    • Digitale Prozessberatung
    • Steuerfahndung/Steuerstrafverfahren
    • Wirtschafts- und Unternehmensberatung
    • Rechnungswesen
    • Rating Advisory
    • LifeMap
    • Fachberatung internationales Steuerrecht
    • Fachberater für Unternehmensnachfolge
    • Wirtschaftsprüfung in Kooperation
    • Rechtsberatung in Kooperation
    • Kooperative Steuerberatung – Österreich
    • Kooperative Steuerberatung – Italien
    • Kooperative Rechtsberatung – Italien
  • Beratungsschwerpunkte
  • Branchen
    • Automobil
    • Baugewerbe/Handwerk
    • Dienstleister
    • Freie Berufe
    • Handel
    • Immobilien
    • Heilberufe
    • Industrie
    • Gastronomie/Hotellerie
    • Privatpersonen
    • Medien- und Werbeagenturen
    • Existenzgründer
    • Vermögensverwaltende Gesellschaften
    • International
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Honorargestaltung
    • Presseveröffentlichungen
    • Referenzen
    • Mandant werden
    • Kanzleibroschüre
  • Karriere
    • Arbeiten bei Stefan Penka
    • Aus- und Weiterbildung
    • Minijob
    • Steuerberater (m/w/d)
    • Sekretär/Teamassistent (m/w/d)
    • Steuerfachkraft (m/w/d)
    • Lohnfachkraft/Fachassistent/in Lohn
      und Gehalt
    • Quereinsteiger (m/w/d)
    • Ausbildung Steuerfachangestellter (m/w/d)
    • Duales Studium Steuerwesen
    • Verbundstudium
    • Initiativbewerbung
    • Jetzt bewerben!
    • Karrierekontakt
  • News und Lexika
    • Mandanten Informationen und Merkblatt ab 2021
    • Mandanten Informationen bis 2020
    • MA-Infobrief vtl.
    • Steuertipps
    • Steuernews
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Info-Center
    • Links
    • Verwaltungsbereich
    • Lohnbereich
    • Finanzbuchhaltungsbereich
    • Jahresabschlussbereich
    • Privatpersonen
    • Sonstiger Bereich
  • Blog
Stefan Penka Initialen Logo
  • facebook
  • instagram
Suche

Suche

Kritik an Online-Haftungsgesetz – Öffentliche Anhörung beschlossen

Die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug soll unterbunden werden. Der Finanzausschuss beriet dazu am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455). Wie die Regierung in der Sitzung erläuterte, soll das Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes soll eine Haftung eingeführt werden, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. „Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern“, heißt es in dem Entwurf. Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen. Der heutige Zustand sei nicht länger zu akzeptieren, unterstrich die Regierung.

Die FDP-Fraktion wandte ein, dass ausgerechnet bei Online-Plattformen jetzt mit Papier-Bescheinigungen gearbeitet werden solle. Die Ausfertigung solcher Bescheinigungen könne bis zu fünf Monate dauern. Die CDU/CSU-Fraktion teilte diese Bedenken. Sie erhob zudem Bedenken gegen einen Teil der Haftungsregelung. Die AfD-Fraktion erkundigte sich nach der Höhe der Steuerausfälle durch den Umsatzsteuerbetrug. Laut Bundesregierung gibt es dazu jedoch keine empirischen Belege. Sie verwies auf Angaben des Bundesrates (eine Milliarden Euro) beziehungsweise auf Schätzungen, in denen von Steuerausfallen in der gesamten EU-von 50 Milliarden Euro die Rede sei.

Mit dem Gesetz werden zudem die Fahrer von elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet. Die Einbeziehung von Hybridfahrzeugen missfiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Elektroantrieb könnten solche Fahrzeuge maximal 50 Kilometer fahren, danach werde der Verbrennungsmotor genutzt. Die Linksfraktion vermisste eine Regelung für Benutzer von Dienstfahrzeugen, wie dies auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorschlage.

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf, die am Montag, den 15. Oktober stattfinden wird.

Jetzt via WhatsApp Bewerbungschat bewerben!
Stefan Penka Logo
Label DATEV SmartExpert
DATEV Label Digigale Kanzlei 2024

„Grenzenlos Gut Beraten - Vorausschauende und gesamtheitliche Unternehmens- und Steuerberatung“ Stefan Penka

Adresse

Stefan Penka
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Cranachweg 3
93051 Regensburg

Kontaktieren Sie uns

Telefon 09 41 / 595 40 – 0
Telefax 09 41 / 595 40 – 13

info@penka-stb.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung

  • Impressum
  • DL-InfoV
  • Datenschutz
  • Informationspflichten
  • Links und Quellen
  • Anbieterkennzeichnung
© 2025. Copyright Stefan Penka Steuerberatung