Grunderwerbsteuersatz: Beim Kauf vereinbartes Zusatzentgelt löst keinen neuen Erwerb aus

Wurde Ihr Steuersatz schon einmal im Nachhinein angehoben? Einer Unternehmerin aus Nordrhein-Westfalen passierte das bei der Grunderwerbsteuer nach dem Kauf eines Grundstücks. Eigentlich war die Steuer bereits in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises festgesetzt und auch bezahlt worden. Allerdings erhöhte sich der Kaufpreis im Nachhinein. Da inzwischen auch der Grunderwerbsteuersatz gestiegen war, erhob das Finanzamt in einem neuen Bescheid 5 % Grunderwerbsteuer auf den zusätzlichen Kaufpreis.

Das Finanzgericht Düsseldorf wies jedoch darauf hin, dass das Grundstück bereits Jahre zuvor erworben worden war und dass sich die Grunderwerbsteuer nach dem Erwerbszeitpunkt bemisst. Da die nachträgliche Zahlung kein eigenständiger neuer Erwerbsvorgang war, bleiben die Verhältnisse zum alten Kaufzeitpunkt maßgebend. Im Streitfall war nämlich schon im ursprünglichen Vertrag die Erhöhung des Kaufpreises für den Fall vereinbart worden, dass die Käuferin eine Auskiesungsgenehmigung für das Grundstück erhält. Was dann auch der Grund für die Kaufpreisänderung war. Daher musste der ursprüngliche Grunderwerbsteuersatz, der im Kaufzeitpunkt 3,5 % betragen hatte, auch auf das Jahre später bezahlte „Kiesentgelt“ angewendet werden. Im Gesetz wird ein solcher Fall als „aufschiebend bedingter Erwerbsvorgang“ bezeichnet.