Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf ungeknicktes Zeugnis
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar...
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