Kindeswohl: Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine Auflagen des Gerichts zur Mediennutzung
Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Kindeswohl konkret gefährdet ist, darf das Familiengericht keine Auflagen erteilen, wie und in welchem Umfang das Kind Medien nutzen darf. Diese Klarstellung traf...
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