Privathaftpflichtversicherung: Wohnungsschäden durch einen drogenabhängigen Mieter

Verursacht ein Mieter in schuldunfähigem Zustand wegen Halluzinationen aufgrund von Drogenkonsum Schäden an der Wohnung, kann ein Anspruch auf Deckungsschutz gegen seinen Privathaftpflicht-VR bestehen.

So entschied es das Landgericht (LG). Es machte deutlich, dass sich der Versicherer nicht auf den Ausschluss der Haftung für Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung der angemieteten Sache berufen könne. Auch greife kein Ausschluss wegen einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. Eine solche liege weder in der eigentlichen Beschädigungshandlung, noch in dem Drogenkonsum an sich. Schließlich seien die Schadensfolgen nicht vorsätzlich herbeigeführt worden. Daher sei die Eintrittspflicht des VR auch nicht wegen einer Vorsatztat ausgeschlossen.