Mietgebrauch: Auf gemieteter Loggia dürfen keine Bäume gepflanzt werden

| Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter einen auf der zur gemieteten Wohnung gehörenden Loggia gepflanzten Baum (hier: Bergahorn) beseitigt. |

Diese Entscheidung traf das Landgericht (LG) München. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt ist.

Quelle | LG München, Urteil vom 8.11.2016, 31 S 12371/16, Abruf-Nr. 190502  unter www.iww.de.