Mangelnde Bonität: Vermieter kann einen neuen WG-Mieter ablehnen

Auch bei einer Wohngemeinschaft kann der Vermieter einem beabsichtigten Mieterwechsel widersprechen, wenn – entsprechend der Regelungen zur Untervermietung – ein wichtiger Grund in der Person des neuen Mieters vorliegt. |

Diese Entscheidung traf das Landgericht (LG) Berlin. Als einen solchen wichtigen Grund in der Person sahen die Richter zum Beispiel die mangelnde Bonität des potenziellen neuen Mieters.