weiterlesen
Änderung bei der strafbefreienden Selbstanzeige
1 Definition (Stand: 15.02.2015) 1.1 § 371 AO – Sinn und Zweck der Regelung Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige soll den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen attraktiven Anreiz zur Berichtigung...