Aktuelle Gesetzgebung: Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes angenommen. Künftig können Gemeinden und Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen, wenn sie von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung betroffen sind.

Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden. Der EuGH hatte festgestellt, dass die bisherige Übergangsregelung in § 5 Abs. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit der Umsetzungsfrist der Umweltverträglichkeitsprüfung-Richtlinie der EU nicht vereinbar ist. Das Urteil geht auf den Streit um die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens zurück. Es war beanstandet worden, dass die dem Beschluss zur Errichtung vorausgegangene Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft gewesen sei. Der EuGH kam daraufhin zu dem Schluss, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssen, sowohl gegen eine nicht durchgeführte als auch gegen eine fehlerhaft durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung klagen zu können. Im Gesetz wird nun klargestellt, dass es bereits nach geltendem Recht möglich ist, ein gerichtliches Verfahren auszusetzen, bis Verfahrensfehler geheilt worden sind.