Zweifel am Solidaritätszuschlag – Abschaffung bis 2020 ?

Nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten muss der Solidaritätszuschlag spätestens bis zum Jahre 2020 abgeschafft werden. Da das Solidarpaket II zum Jahresende ausläuft, sei die Erhebung des Solis nicht mehr zu rechtfertigen.

Im Koalitionsvertrag wurde von der Union und SPD vereinbart, dass 90 Prozent derjenigen, die den Soli zahlen, diesen Zuschlag ab 2021 nicht mehr zu entrichten haben. Diese teilweise Abschaffung würde den Bund jährlich ca. zehn Milliarden Euro kosten. Während die Union hier eine vollständige Abschaffung fordert, möchte die FDP den Soli schon ab 01.01.2020 streichen.

Nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sei der Soli tendenziell vorübergehend und für Ausnahmesituationen gedacht. Im Falle dass jedoch konstant mehr Geld benötigt wird, müssten die Regelsteuern, wie beispielsweise die Einkommensteuer angepasst werden. Diese höheren Steuern müssten jedoch – im Gegensatz zum Soli – mit anderen Ländern geteilt werden.