Weihnachten steht vor der Tür!

… nicht nur Ihre Kinder, sondern auch Ihre Geschäftsfreunde freuen sich über ein kleines Geschenk vom Weihnachtsmann.

Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung  Geschenke zu machen und um damit auch ein paar Bonuspunkte zu sammeln.

Bonuspunkte?

 Aber zu welchem Preis?

Lohnt sich das auch wirklich?

Bedenken Sie, dass Sie bei Einhaltung bestimmter Kriterien unterm Strich nicht das Geld ausgeben, was auf dem Preisschild steht, denn Sie können dabei auch noch Steuern sparen und die eingekauften Geschenke als Betriebsausgabe ansetzen.

Zu beachten ist hierbei nur, dass die Geschenke betrieblich veranlasst sind und dass Ihnen keine Gegenleistung gegenüber steht. Pro Empfänger gilt pro Jahr eine Freigrenze  von 35,00 Euro netto.

Erwirbt man z. B. als Unternehmer ein Geschenk in Höhe von 40,46 Euro (darin sind 19% Umsatzsteuer enthalten) und besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung, gilt der Nettowarenwert von 34,00 Euro. Die 35,00 Euro Grenze ist damit nicht überschritten und der Betriebsausgabenabzug ist möglich.

Im Endergebnis: Geschäftsfreunde happy – und Steuern gespart!

Was will man mehr?

Haben Sie Interesse an weiteren Steuerspartipps?

Ja… dann kommen Sie zu uns!

Sie erreichen uns unter: info@penka-stb.de oder telefonisch: 0941/59540-0.