Steueroptimierter Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung zum Schutz der Familie

Der Tod kann teuer werden – nicht mit Ihnen! Mit der richtigen Gestaltung zahlen Sie keinen Cent Steuer bei Auszahlung einer Risikolebensversicherung! Keiner will sich mit dem Thema wirklich beschäftigen, aber leider können Ehegatten ihr Leben oft nicht gemeinsam bis zur letzten Stunde verbringen und einer verstirbt vorzeitig. Neben der Trauer, der Organisation der Beerdigung, den vielen Ämtergängen, der Angst wie es weitergeht,  kommt oft mit Auszahlung der Risikolebensversicherung das böse Erwachen noch dazu. Bei unglücklicher Gestaltung beim Abschluss einer Risikolebensversicherung bittet das Finanzamt bei Auszahlung mit Erbschaftsteuer zur Kasse.

Wenn der Ehemann (Erstversterbender) sowohl Versicherungsnehmer, als auch versicherte Person ist und die Ehefrau Bezugsberechtigte, kommt es im Leistungsfall zu dem Problem, dass die Auszahlungen an die Ehefrau  der Erbschaftsteuer unterliegen. Wenn aber der Ehemann nur versicherte Person ist, die Ehefrau Versicherungsnehmer und gleichzeitig Bezugsperson und  die Versicherungsbeiträge aus ihrem Einkommen bezahlt, wird die gleiche Absicherung erreicht. Der feine Unterschied ist, dass der Fiskus im Leistungsfall hier leer ausgeht. 

Tipp: Analog können sich auch Geschäftspartner wechselseitig absichern.