Smartphone oder Laptop von der Steuer absetzen?!

So funktioniert es:
Wenn Ihr Leben spar tner oder Kind in Ihrem Unternehmen mitarbeitet, können Sie Ihren Lieben ein Handy oder einen Laptop kaufen und die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten – auch für die Privatnutzung – als Betriebsausgaben absetzen. Der sog. geldwerte Vorteil für Ihre Mitarbeiter ist steuer- und sozialabgabenfrei, wenn Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen.
 
Wichtig ist, dass das Handy bzw. der PC auf Ihren Firmen-Namen läuft, also nicht auf den Namen der Par tnerin oder des Kindes. Beschäftigen Sie weitere Mitarbeiter gilt zu beachten: Behandeln Sie diese nicht anders als Ihre Angehörigen. Gewähren Sie also anderen Mitarbeitern ebenfalls ein Gehalts-Extra in ähnlichem Wert.
Die Steuerfreiheit umfasst dabei die Nutzung des Laptops/PCs sowie die von Ihnen als Arbeitgeber übernommenen laufenden Kosten (Internetgebühren, Wartung usw.).
 
Beispiel:
Sie überlassen Ihrer im Betrieb mitarbeiten den Ehefrau oder Kind einen Laptop, der auch zu Hause zu betrieblichen Zwecken verwendet wird; z.B. Überweisungen, Mahnung usw. Ein privater Nutzungsanteil ist steuerfrei. Zu beachten ist, dass die Arbeitsverträge mit Angehörigen einem Fremdvergleich standhalten müssen. D.h. das Gehalt muss fremdüblich sein, per Überweisung auf ein eigenes  Bankkonto überwiesen werden, die im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsleistungen  müssen tatsächlich erbracht sein (ggf. Stundennachweis führen) und die Bereitstellung des iPhones oder Laptops sollte im Arbeitsver tag geregelt sein.
 
Wir beraten Sie gerne in diesen und anderen steuerlichen Angelegenheiten.
Ihr Stefan Penka