Nutzen Sie die Steuervorteile zum Jahresende!

Viele Sparzinsen werden zum Jahresende ausgeschüttet. Wer keinen Freistellungsauftrag hat, zahlt auf Zinseinnahmen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell  Kirchensteuer. Ist die Abgeltungssteuer erst einmal abgeführt, müssen Sie bis zur nächsten Steuererklärung warten, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen. Doch wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, sind Einnahmen aus Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag – 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete – steuerfrei.

Wer Konten bei verschiedenen Banken hat, kann seinen Freistellungsauftrag aufteilen und den Vorteil besser nutzen. Sie sollten also prüfen: Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei welchem Geldinstitut und welche Kapitalerträge erwarten Sie? Ist die Aufteilung sinnvoll oder sollten Sie den Freibetrag doch besser anders splitten?

Sie können einen Freistellungsauftrag beliebig oft im laufenden Jahr ändern – sogar noch am letzten Bankarbeitstag im Dezember.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns: info@penka-stb.de oder telefonisch: 0941/59540-0.