Medienschock: in 2016 keine Kindergeldauszahlung?

Immer mit der Ruhe – Sie müssen nicht sofort tätig werden!

In den letzten Wochen ist vermehrt in den Medien zu hören, dass so manche Familie in 2016 mit Schrecken feststellen wird, dass kein Kindergeld überwiesen würde.

Der Grund für diese Meldungen ist, dass ab dem 1.1.2016 die Steuer-Identifikationsnummer (ID) eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld sein wird. Die Kindergeldberechtigten sowie die Kinder müssen  von der Familienkasse durch die Steuer-ID zu identifizieren sein, damit der Staat sicherstellen kann, dass es zu keinen Doppelzahlungen kommt. Die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummern von Kindergeldberechtigtem sowie Kind  gilt für alle! Für die die Kindergeld neu beantragen, als auch für die, die bereits Kindergeld beziehen.

Für alle, die bereits Kindergeld beziehen gilt aber die Devise:  „Keine allzu große Hektik“

Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass die Familienkassen es nicht beanstanden werden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Grundsätzlich gilt aber: Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern immer enthalten. Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben hat, sollte seiner Familienkasse die Nummer jetzt schriftlich mitteilen. Eine telefonische Übermittlung reicht nicht aus.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter unter 0941-59540-0 oder info@penka-stb.de