Kostenlos im Fitnessstudio trainieren? – Steuerliche Befreiungen bei der Gesundheitsförderung

Ihre Gesundheit ist Ihnen wichtig?

Auch der Gesetzgeber hat eine Steuerbefreiungsregelung geschaffen, welche die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiter zum Ziel hat. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern derartige Maßnahmen selbst innerhalb des Unternehmens anzubieten oder einen Zuschuss zu externen Kursen zu gewähren. Diese zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachten steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen können je Arbeitnehmer 500 Euro jährlich betragen.

Die Befreiung von der Steuer umfasst hierbei Leistungen zur Vorbeugung und Verringerung von körperlichen Belastungen, die aufgrund der Arbeitsbedingungen entstehen. Auch Leistungen zur Reduzierung von psychischen Belastungen und Stress werden gefördert.

Eine beliebte Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Beruflichem und Privatem ist die Nutzung eines Fitnessstudios. Stellt der Arbeitsgeber selbst seinen Beschäftigten einen Fitnessraum unentgeltlich zur Verfügung, so fallen diese Leistungen in den begünstigten Bereich. Die Übernahme der Fitnessstudiobeiträge sind hingegen nicht begünstigt.

Schließt jedoch der Arbeitgeber selbst einen Vertrag mit dem Fitnessstudio ab und gewährt seinem Arbeitnehmer monatliche Gutscheine in Höhe von bis zu 44 Euro, welche ihn für eine bestimmte Anzahl an Besuchen berechtigen, so sind auch diese Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei.