Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes von der Steuer absetzbar?

Die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes führen zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.

Die Aufwendungen für einen privaten Sicherheitsdienst müssen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige einer schweren gesundheitlichen Bedrohung ausgesetzt gewesen oder in seiner persönlichen Freiheit unzumutbar eingeschränkt worden war, oder auch die Gefahr einer Entführung und damit einer Wiederholung von körperlichen Übergriffen bestand. Soweit der Stpfl. gezwungen ist, sich vor weiteren möglichen Angriffen gegen Leib und Leben zu schützen, können die Aufwendungen für den Sicherheitsdienst auch den Umständen nach notwendig und angemessen gewesen.