Kindergeld & Kinderfreibetrag:

Stefan Penka Steuerberater
Stefan Penka Steuerberater

Neue Regel. Neue Beiträge.

Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das dritte Kind gibt es 200 Euro und ab dem vierten 225 Euro. Allerdings bewilligt die Familienkasse bei Anträgen ab 2018 das Kindergeld höchstens noch für sechs Monate rückwirkend statt bislang für bis zu vier Jahre.

Kinderfreibetrag
Sie profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Der Teil des Kinderfreibetrags, der das Existenzminimum des Kindes sichern soll, beträgt momentan 4.788 Euro für beide Eltern. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt 1.320 Euro pro Kind und Elternteil, sodass ein Elternpaar im Jahr 2018 insgesamt auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro kommt.

Für die meisten Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksichtigung, weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine praktische Rolle spielt. Eine zusätzliche Steuerentlastung bringt der Kinderfreibetrag erst bei einem zu versteuernden Einkommen von zirka 64.000 Euro bei verheirateten Eltern.

Die neue GroKo will das Kindergeld erhöhen, nämlich um 25 Euro pro Kind pro Monat. Die Erhöhung soll in zwei Schritten stattfinden: zehn Euro mehr gibt es ab dem 1. Juli 2019, weitere 15 Euro mehr ab dem 1. Januar 2021. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag bei der Steuer entsprechend angehoben.

Ihre Steuer in guten Händen!
Ihr Stefan Penka