„Ich habe keine Zeit mich zu beeilen“ Zitat von Igor Strawinsky

Wer kennt sie nicht, diese Floskel, dass die Zeit so schnell vergeht. Besonders wenn uns Fristen in den Nacken drücken geht es häufig los, dass die Zeit knapp wird.

Aber mit guter Vorplanung ist alles ganz easy.

 Daher…. denken Sie auch jetzt schon daran, dass Sie als Steuerpflichtiger ohne Steuerberater lt. Gesetz ihre Steuererklärung 2015 bis zum 31.05.2016 beim Finanzamt einreichen müssen.

– es sind zwar noch knapp 3 Monate… aber die sind schnell weg.

Lediglich Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater beraten lassen, haben bis zum 31.12.2016 Zeit.

Die Zeiten in denen Fristverlängerungen Gang und Gebe waren sind vorbei. Es gibt kein Recht, dass das Finanzamt von seiner gesetzlichen Frist abweichen muss. Eine Abweichung und die Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen sind reine Ermessenssache.

Wer freiwillig seine Steuererklärung abgibt, hat mit der Steuererklärung 4 Jahre Zeit. Die Steuererklärung 2015 muss also spätestens bis zum 31.12.2019 abgegeben werden.

Also gut geplant ist halb gewonnen!

90% aller Arbeitnehmer können mit einer Erstattung rechnen… warum noch warten?

Brauchen Sie Hilfe mit Ihrer Steuererklärung, wissen Sie nicht, ob und wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen oder sind Sie sich nicht sicher, ob Sie in der mittlerweile so komplizierten Welt des Steuerrechts alle möglichen Steuerersparnisse ausnutzen?

So kommen Sie zu uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter unter 0941-59540-0 oder info@penka-stb.de