Die Garten-Party von der Steuer absetzen – laden Sie auch das Finanzamt dazu ein!

Sie planen eine Sommer- oder Gartenparty? Dann beteiligen Sie den Fiskus an den Kosten!

Wie das geht? Indem die Vorschriften für haushaltsnahe Dienstleistungen richtig angewendet werden!
So können die Kosten für den Gärtner der den Garten pflegt oder für die Putzhilfe die Haus, Wohnung oder das Geschirr säubert, von der Steuer abgesetzt werden.

Auch die Aufwendungen für einen Koch oder eine Küchenhilfe, die zu Hause das Essen zubereiten und servieren, nach dem Fest die Tische abräumen und das Geschirr spülen, zählen zu an ansetzbaren Kosten.
Wenn Sie einen Barkeeper engagieren der Drinks mixt oder einen Caterer der z.B. Ihren Grill bedient, oder sie durch ein Reinigungsunternehmen den Pool säubern lassen – auch diese Aufwendungen zählen dazu.
Die Steuerermäßigung beträgt 20 % von allen Aufwendungen; der so ermittelte Betrag kürzt sodann direkt die Einkommensteuer!

Weitere Infos unter https://www.penka-stb.com/downloads/privatpersonenbereich.html