Der Fiskus bezuschusst Ihre Urlaubskosten – bei richtiger Gestaltung!

Kombinieren Sie Urlaub mit Fortbildung oder den Besuch von Geschäftsfreunden und sparen Sie Steuern!  z.B.: 7 Tage Urlaub mit Teilnahme an einem fünftägigen Sprachkurs oder sonstigen Weiterbildungskursen – wichtig ist die berufliche Notwendigkeit.

Das Finanzamt fordert hierzu eine ausreichende Dokumentation der beruflichen Veranlassung von Reisen durch Reise- und Tagungsprogrammen, Seminarunterlagen bzw. eigenen Aufzeichnungen über aufgesuchte Geschäftspartner oder Lieferanten. Wenn die private Veranlassung nur bis zu 10% beträgt, können sogar 100% der Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.  Die Vorlage eines Teilnahmezertifikats oder eines Berichtshefts mit Unterrichtszeiten sowie Lerninhalten ist ein idealer Nachweis, dass es sich bei der Reise um eine überwiegend veranlasste Fortbildungsreise und keine reine Urlaubsreise handelt. Die Chancen der Abzugsfähigkeit erhöhen sich, wenn Sie sich z.B. für einen 30-Stunden Wochenkurs entscheiden.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!