Bis 30.11. Steuerklassenwechsel beantragen!

Verheiratete sollten bis 30.11. ihre Steuerklassenwahl prüfen. Sehr oft führen die Steuerklassen III und V im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu hohen Steuernachzahlungen. Die richtige Wahl der Steuerklasse hat auch Auswirkungen auf sog. Lohnersatzleistungen, wie z. B. Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Einen Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie gerne bei uns anfordern unter 0941/59540-0 oder info@penka-stb.de.