Auto von der Steuer absetzen: Fahrtenbuch statt 1%-Regelung

Ist Ihnen die Steuerbelastung durch den Privatanteil nach der 1 %-Methode für Ihren PKW zu hoch? Oder müssen Sie für mehrere Betriebs-Pkw einen pauschalen Privatanteil versteuern? Dann sollten Sie ein Fahrtenbuch führen.
 
Auf ein Fahrtenbuch umsteigen können Sie immer nur zu Beginn eines Jahres oder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, oder Abschluss eines Leasingvertrages.
 
Das Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten:
* Datum und Kilometerstand zu Beginn und zum Ende jeder einzelnen betrieblichen und beruflich
veranlassten Fahrt,
* Reiseziel und die Reiseroute,
* Reiseanlass und
* besuchter Geschäftspartner.
 
Für Privatfahrten genügt jeweils die Angabe der Kilometer, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.
 
Wichtig:
Fahrtenbücher müssen zeitnah geführt werden und dürfen nicht im Nachhinein veränderbar sein.
 
Wir beraten Sie gerne in diesen und anderen steuerlichen Angelegenheiten.
Ihr Stefan Penka