StartseiteBlogSo legalisieren Sie Ihre Haushaltshilfe So legalisieren Sie Ihre Haushaltshilfe

Mit dem sog. Haushaltsscheckverfahren gibt es ein Modell, mit dem auch Sie Ihre Haushaltshilfe als Minijobber beschäftigen können, ohne große Extrakosten.

Es handelt sich um ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zwischen Ihnen als Arbeitgeber und der Minijob-Zentrale als Einzugsstelle für die Abgaben.

Insgesamt zahlen Sie Abgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pauschsteuer, Unfallversicherung, Umlage) bis zu maximal 14,44 % des Arbeitslohns.
Die Minijob-Zentrale zieht die zu zahlenden Abgaben im Lastschriftverfahren halbjährlich von Ihrem Konto ein. Unter dem Strich kann sich die Anmeldung finanziell lohnen, weil Steuerpflichtige 20 Prozent der gesamten Ausgaben für die private Haushaltshilfe, maximal 510 Euro im Jahr, von der Einkommensteuer absetzen können. Das Finanzamt akzeptiert hier übrigens keine Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben. Durch den Abschluss einer Unfallversicherung sichern Sie sich ab gegen finanzielle Ansprüche im Falle eines Arbeitsunfalls, wie zum Beispiel einem Sturz von der Leiter. Minijobber in Privathaushalten haben Vorteile durch die Anmeldung: Sie bekommen brutto für netto, erlangen einen Urlaubsanspruch und profitieren von einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem haben sie die Möglichkeit, ihre Rente aufzustocken. Nach Ablauf des Jahres erhalten Sie von der Minijob-Zentrale zur Vorlage beim Finanzamt eine Bescheinigung über die Höhe des gezahlten Arbeitslohns sowie die darauf entfallenden Abgaben.

Und somit ist Ihr gutes Gewissen sicher nicht zu hoch bezahlt.