Skip to content
Steuerberater Stefan Penka Steuerberater Stefan Penka Regensburg Logo Steuerberater Stefan Penka Regensburg Logo
  • Fachgebiete
    • Beratung in der Coronakrise
    • Steuerberatung
    • Digitale Prozessberatung
    • Steuerfahndung/Steuerstrafverfahren
    • Wirtschafts- und Unternehmensberatung
    • Rechnungswesen
    • Rating Advisory
    • LifeMap
    • Fachberatung internationales Steuerrecht
    • Fachberater für Unternehmensnachfolge
    • Wirtschaftsprüfung in Kooperation
    • Rechtsberatung in Kooperation
    • Kooperative Steuerberatung – Österreich
    • Kooperative Steuerberatung – Italien
    • Kooperative Rechtsberatung – Italien
  • Beratungsschwerpunkte
  • Branchen
    • Automobil
    • Baugewerbe/Handwerk
    • Dienstleister
    • Freie Berufe
    • Handel
    • Immobilien
    • Heilberufe
    • Industrie
    • Gastronomie/Hotellerie
    • Privatpersonen
    • Medien- und Werbeagenturen
    • Existenzgründer
    • Vermögensverwaltende Gesellschaften
    • International
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Honorargestaltung
    • Presseveröffentlichungen
    • Referenzen
    • Mandant werden
    • Kanzleibroschüre
  • Karriere
    • Arbeiten bei Stefan Penka
    • Aus- und Weiterbildung
    • Minijob
    • Steuerberater (m/w/d)
    • Sekretär/Teamassistent (m/w/d)
    • Steuerfachkraft (m/w/d)
    • Lohnfachkraft/Fachassistent/in Lohn
      und Gehalt
    • Quereinsteiger (m/w/d)
    • Ausbildung Steuerfachangestellter (m/w/d)
    • Duales Studium Steuerwesen
    • Verbundstudium
    • Initiativbewerbung
    • Jetzt bewerben!
    • Karrierekontakt
  • News und Lexika
    • Mandanten Informationen und Merkblatt ab 2021
    • Mandanten Informationen bis 2020
    • MA-Infobrief vtl.
    • Steuertipps
    • Steuernews
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Info-Center
    • Links
    • Verwaltungsbereich
    • Lohnbereich
    • Finanzbuchhaltungsbereich
    • Jahresabschlussbereich
    • Privatpersonen
    • Sonstiger Bereich
  • Blog
Stefan Penka Initialen Logo
  • facebook
  • instagram
Suche

Suche

Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.

Die Digitalisierung verändert viele Lebensbereiche. Das gilt auch für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es dafür zu sorgen, dass zentrale staatliche Prinzipien trotz veränderter Bedingungen und neuer Möglichkeiten durchgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat daher am 1. August 2018 auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen.

Bereits ab Januar 2019 sollen alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Darüber hinaus können Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform in Haftung genommen werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit in Deutschland, zur Sicherung staatlicher Einnahmen und zum Schutz von Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen.

Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen Deutschland wichtige Steuereinnahmen verloren. Da die Bundesländer für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, ist eine enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Deshalb haben Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung im Einklang mit EU-Recht erarbeitet. Die Bundesregierung geht damit entschlossen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vor. Der Gesetzentwurf umfasst zwei Kernelemente:

  • Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u. a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

  • Die Betreiber sollen für nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die über den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begründet wurden. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass die neue Regelung am 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. Damit geht Deutschland entschlossen gegen den Steuerbetrug beim Online-Handel vor, noch bevor voraussichtlich im Jahr 2021 parallel erarbeitete europäische Maßnahmen wirksam werden können.

Jetzt via WhatsApp Bewerbungschat bewerben!
Stefan Penka Logo
Label DATEV SmartExpert
DATEV Label Digigale Kanzlei 2024

„Grenzenlos Gut Beraten - Vorausschauende und gesamtheitliche Unternehmens- und Steuerberatung“ Stefan Penka

Adresse

Stefan Penka
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Cranachweg 3
93051 Regensburg

Kontaktieren Sie uns

Telefon 09 41 / 595 40 – 0
Telefax 09 41 / 595 40 – 13

info@penka-stb.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung

  • Impressum
  • DL-InfoV
  • Datenschutz
  • Informationspflichten
  • Links und Quellen
  • Anbieterkennzeichnung
© 2025. Copyright Stefan Penka Steuerberatung