Wenn Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs.3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln und dieser im Jahr 2016 die Grenze von 100.000 Euro nicht überschritten hat, steht Ihnen für bestimmte Anschaffungen im Jahr 2017 eine Sonderabschreibung von 20 % zu. Auch wenn die Anschaffung erst im Dezember erfolgt ist, können Sie die vollen 20 % ansetzen!
Begünstigt sind neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2017 und 2018 zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Begünstigt sind beispielsweise Laptop, Handy, Büromöbel, Drucker, Kopierer oder Maschinen. Bei einem betrieblich genutzten PKW müssen Sie im Jahr des Kaufs und im folgenden Jahr ein Fahrtenbuch führen, damit Sie die geforderte 90-prozentige betriebliche Nutzung nachzuweisen können.