Jobsuche: Bewerbungskosten sind steuerlich absetzbar

Die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle kann nicht nur viel Zeit kosten, sondern auch viel Geld.

Alle Kosten, die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz entstehen, also der künftigen Erzielung von Einkommen dienen, können im Grunde als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören unter anderem Aufwendungen für Stellenanzeigen, Präsentationsmappen, Porto, Telefon- und Faxkosten, Bewerbungsfotos, Kopien, Beglaubigungen, die Beschaffung von  Zeugnissen und Übersetzungen, Fahrtkosten sowie notwendige Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Bewerbungskosten sind unabhängig davon absetzbar, ob die Aufwendungen während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses bzw. Studiums oder erst danach anfallen. Sofern der Bewerber im Zeitpunkt der Bewerbung keine Einkünfte erzielt, stellen die Bewerbungskosten bei ihm sogenannte vorweggenommene Werbungskosten dar.

Unerheblich für den Abzug von Bewerbungskosten ist ferner, ob die jeweilige Bewerbung zum Erfolg geführt hat.

Sofern die Kosten im Entstehungsjahr nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können, können sie vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgezogen und schließlich in die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.

Die Bewerbungskosten müssen dem Finanzamt nachgewiesen werden. Sind die Belege nicht mehr vorhanden, kann gegebenenfalls auch mit Pauschalbeträgen abgerechnet werden. Bei einer Bewerbung mit einer Bewerbungsmappe können pauschal 8,50 EUR und ohne Mappe 2,50 EUR als Werbungskosten abgesetzt werden.