Mietwagen: Berufsfeuerwehrmann: Mietwagen bei weniger als 20 km pro Tag

Wer bei der Berufsfeuerwehr tätig ist und auch in der Freizeit Verpflichtungen aus einem Alarmplan hat, darf auch dann einen Mietwagen nehmen, wenn er im Ergebnis weniger als 20 km/Tag damit fährt.

So entschied es das Amtsgericht Schwabach. Das Gericht machte deutlich, dass es im Alarmfall nicht zielführend sei, Bus, Bahn oder Taxi zu benutzen.

Quelle | Amtsgericht Schwabach, Urteil vom 9.11.2016, 2 C 671/16, Abruf-Nr. 189809 unter www.iww.de.