Die Altersabstandsklausel in einer Versorgungsordnung, nach der ein Ehegatte keine Ansprüche hat, wenn er mehr als 15 Jahre jünger als der Arbeitnehmer ist, ist wirksam.
Hinterbliebenenversorgung: Versorgungsanspruch kann entfallen, wenn Ehegatte 15 Jahre jünger ist
Veröffentlicht in Arbeitsrecht / Sozialrecht, Rechtnews.