Zweistufige Erhöhung des Mindestlohns auf voraussichtlich 9,35 Euro – Vertragsänderungen bei Minijobbern

Der gesetzliche Mindeststundenlohn in Deutschland beträgt gegenwärtig 8,84 Euro. Eine Erhöhung ist alle zwei Jahre vorgesehen, somit also wieder zum 1. Januar 2019.

Voraussichtlich steigt der Mindestlohn dann um 35 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde.

Für das Jahr 2020 soll die Lohnuntergrenze sogar auf 9,35 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung schlug die Mindestlohnkommission vor, sie muss jedoch durch die Bundesregierung noch per Verordnung durchgesetzt werden.

Für die Minijobber hat dies zur Folge, dass ihre Verträge angepasst werden müssen. Bleibt die monatliche Stundenzahl bei erhöhtem Lohn gleich, so könnten sie plötzlich über die Einkommensgrenze von 450,00 Euro kommen. Das Beschäftigungsverhältnis wäre folglich sozialversicherungspflichtig. Ist dies nicht gewünscht, so muss die monatliche Stundenzahl dementsprechend angepasst bzw. herabgesetzt werden.