Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

….so einst Altkanzler Schmidt

Es ist kaum zu glauben, aber 2016 steht vor der Tür und es treten eine Reihe steuerliche Neuerungen in Kraft, über die sich der brave Steuerzahler auch mal freuen kann.

Grundfreibetrag und Spitzensteuersatzgrenze werden angehoben.

Durch die jährlich ansteigenden Lebenshaltungskosten und die höhere Steuerbelastung bei einer Gehaltserhöhung hat der Steuerpflichtige von Jahr zu Jahr immer weniger Geld in der Tasche. Dieser Effekt wird im Volksmund als „kalte Progression“ bezeichnet.

Aber ab 2016 soll sich das ändern. Das Schreckgespenst dieser sog. „kalten Progression“ soll mit der Erhöhung des Grundfreibetrags und der Erhöhung der Spitzensatzsteuergrenze abgebaut werden.

Zum Jahr 2016 steigt der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 8.652 Euro. Hierdurch sinkt die Einkommensteuer um bis zu max. 266 Euro jährlich. Konkret bedeutet das, wer im Jahr 40.000 brutto verdient, kann sich durch die Änderung über rund 90 Euro weniger Steuerlast freuen.

Wer als Nicht-Arbeitnehmer unter dieser Einkommensgrenze bleibt, kann beim Finanzamt einen Nichtveranlagungsantrag stellen und muss dann keine Steuererklärung abgeben.

Ebenso greift ab 2016 der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem Einkommen von 53.666 Euro.

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