Steuern sparen mit „Sponsoring“ !

Eine Spende mit Gegenleistung? Das gibt es im Steuerrecht nicht, und ruckzuck läuft die gute Tat zumindest steuerlich ins Leere. Der Ausweg: Sponsoring. Bei richtiger Gestaltung können Sie die Ausgaben als Betriebsausgaben abziehen und Steuern sparen.

Beim Sponsoring unterstützen Sie durch die Gewährung von Geld oder Sachleistungen Organisationen in sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen, oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen. Gegenüber Spenden grenzt sich das Sponsoring dadurch ab, dass der Empfänger eine Gegenleistung erbringt, beispielsweise Werbung auf einem Trikot oder die Nennung des Sponsors auf Plakaten.

Der Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgabe ist möglich, wenn dem Sponsor im Gegenzug ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft wird. Das ist der Fall wenn:

  • Der Empfänger der Leistung, also z.B. der Sportverein, erwähnt den Sponsor oder seine Dienstleistungen auf Fahrzeugen, Banden oder auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen   oder auf anderen Gegenständen.
  • Auf Pressekonferenzen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen des Empfängers der Leistung wird auf das Unternehmen des Sponsors oder seine Produkte hingewiesen.
  • Der Leistungsempfänger verwendet den Namen oder das Logo des Sponsors öffentlichkeitswirksam.

Wichtig: Der Abzug als Betriebsausgabe hängt nicht davon ab, ob die zugewendeten Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind. Auch auf die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung kommt es nicht an.