Dürfen Mini-Jobber bald mehr verdienen?
Aus 400-Euro-Jobs sollen 450-Euro-Jobs werden. Darauf haben sich CDU und FDP geeinigt. Die Grünen befürchten eine Niedriglohnfalle.
Um die Preissteigerungen der letzten Jahre auszugleichen, soll die Verdienstgrenze für Mini-Jobs von 400,00 € auf 450,00 € angehoben werden. Für sogenannte Midi-Job ist eine Anhebung von 800,00 € auf 850,00 € geplant.
Ob die Änderungen tatsächlich Realität werden, ist allerdings nicht sicher: Die Grünen sprechen schon jetzt von einer Niedriglohnfalle.
Hintergrund: Mini-Job und Midi-Job
Ein Mini-Job ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem der regelmäßige monatliche Arbeitslohn höchstens 400,00 € beträgt. Oft sagt man auch 400-Euro-Job dazu (gilt nicht für Auszubildende). Der Arbeitslohn kann natürlich auch unter 400,00 € im Monat liegen. Mini-Jobs sind sowohl bei der Steuer als auch bei der Sozialversicherung stark begünstigt gegenüber normalen Arbeitsverhältnissen: Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale für Sozialversicherung und Steuern (bei Versteuerung ohne Lohnsteuerkarte), der Arbeitnehmer zahlt keine Abgaben oder Steuern.
Kommt ein solcher Arbeitnehmer jedoch über die Niedriglohnschwelle von 400,00 €, wird der Übergang in ein normalen sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erleichtert durch die Gleitzone für Arbeitslöhne zwischen 400,00 € und 800,00 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
In diesem Bereich (sog. Midi-Jobs) steigt nach einer komplizierten Berechnungsformel der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung stufenweise von ca. 10 % (das ist der Beitragssatz bei 400,01 €) auf die normale Beitragslast an (Beitragssatz von ca. 22 % bei 800,00 €). Die Höhe des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung wird also in diesem Lohnbereich dem progressiven Steuertarif nachempfunden. Die Gleitzone bringt nur dem Arbeitnehmer finanzielle Entlastung. Denn der Arbeitgeber zahlt auch bei Arbeitnehmern in der Gleitzone den ganz normalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

