
Steuerberatung und Fachberatung internationales Steuerrecht

- beratende Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler
- Durchführung von Steuerplanungen zur Reduzierung der Steuerbelastung (z. B. bei Immobilieninvestitionen)
- Steuerbelastungsvergleiche
- Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
- Beratung und Gestaltung zu Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge
- Beweisführung und Verhandlungen mit Finanzbehörden ( z. B. Straf- und Bußgeldverfahren, Betriebsprüfung)
- Beratung von Kapital- und Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Fachberatung internationales Steuerrecht

- Beratungsschwerpunkte Grenzüberschreitende Besteuerung / Internationales Steuerrecht:
- Steuerliche Beratung für inländische Unternehmen, die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind
- Rechtsformwahl (Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft
- Internationale Betriebsstättengestaltung (z. B. Begründung von ausländischen Betriebsstätten, Steuerliche Ergebnisordnung, Bauausführungen und Montagen)
- Beratung in Fragen des Außensteuerrechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen
- Betreuung bei Betriebsprüfungen mit internationalen Sachverhalten
- Beratung hinsichtlich Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten
- Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Arbeitnehmer mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Steuerliche Beratung und Betreuung von ausländischen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochterunternehmen haben
Speziell für Unternehmen:
- Digitale tagesaktuelle Finanzbuchführung und Controlling mit Forderungs- und Verbindlichkeitenmanagement
Diese Aufzählung stellt nur einen Auszug unseres Leistungsspektrums dar.


